Auch wenn das Praxisbudget erschöpft ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. 



Bitte sprechen Sie nochmal mit Ihrem Arzt. Die Techniker Krankenkasse (TK) kann keine Genehmigung ausstellen und auch keine Rechnungen erstatten - nur Ihr Arzt entscheidet allein nach dem medizinischen Bedarf.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen ermitteln für die Ärzte sogenannte Steuerungsvolumina. Diese richten sich zum Beispiel nach:

  • Patientenstruktur der Praxis
  • Was wird verordnet?
  • Wie viel wird verordnet?

Dabei handelt es sich nur um einen Richtwert, nicht um eine Grenze. Bei regelmäßigen Überschreitungen werden die Praxen zunächst beraten und können ihre Situation gegenüber der Prüfstelle erklären. Hat sich die Struktur der Patienten verändert? Gab es außergewöhnlich viele kostenintensive Behandlungen?
Nicht jede Überschreitung des Richtwertes führt daher zwangsläufig zu einer Überprüfung oder sogar zu einer Rückforderung an den Arzt (Regress).



Quelle: Techniker Krankenkasse 2020