Sehr geehrte Patienten von PhysioFrahm,
hier finden Sie vorab einige wichtige Informationen zu Ihrer Therapie. Bitte lesen Sie dieses Information genau durch. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihr Arzt hat Ihnen ein Heilmittel Manuelle Therapie (MT), Krankengymnastik (KG), Massage (KMT) etc. verordnet.
Bei PhysioFrahm wenden wir zur Untersuchung und Behandlung von Muskeln, Gelenken, Nervenfunktionen und Schmerzen vor allem Techniken der manuellen Therapie an. Ergänzende physikalische Therapiemethoden sind Wärmeanwendungen (Fango) oder Kältetherapie, die mit verordnet werden können.
Die Regelbehandlungszeit beträgt zwischen 15 - 20 Minuten bei den gesetzlich Versicherten. Sie enthält für die Therapie alle notwendige Aufgaben und ist nicht die eigentliche Behandlungszeit!
Die Terminvergabe, Dokumentation und das Schreiben eines Therapieberichtes, wenn vom Arzt gewünscht, gehört ebenfalls in die Behandlungszeit. Die Praxis PhysioFrahm arbeitet in einem 20- minütigen Rhythmus.
Heilmittel sind immer verschreibungspflichtig und werden vom Arzt angeordnet.
Kosten:
Bei gesetzlich Versicherten fällt für jedes einzelne Rezept für Sie eine Rezeptgebühr von 10,-€ + 10% des Rezeptwertes an (zwischen 28,- € und 30,-€). Diese Gebühr ist bitte bis zur 2. Behandlung zu entrichten. Kartenzahlung vor Ort ist möglich!
Dieses ist eine gesetzliche Bestimmung.
Privatversicherte erhalten die Rechnung nach Beendigung der Therapie zusammen mit dem Originalrezept. Sie werden vor Therapiebeginn über die Behandlungskosten informiert. Mit der Honorarvereinbarung wird Ihnen eine verpflichtende Kostenübernahmeerklärung zur Unterschrift vorgelegt.
Da wir im privaten Bereich keine Verträge mit Privatversicherungen haben, sind unsere Preise betriebswirtschaftlich kalkuliert und nicht verhandelbar.
Die Beihilfe-Sätze liegen bei objektiver Betrachtung weit unterhalb aller Kassensätze und über 30% unterhalb der Beihilfe-Honorare vergleichbarer Heilberufe. Sie eignen sich daher keinesfalls als Grundlage für die Berechnung eines angemessenen Privat-Honorars, auch wenn einzelne private Krankenversicherer dies aus naheliegenden Gründen ihren Kunden ganz anders zu verkaufen versuchen!
Die Beihilfeverordnungen regeln lediglich den Anspruch zwischen den beihilfeberechtigten Beamten und ihrem öffentlichen Dienstherrn, die GOÄ ist ausschließlich für Ärzte verbindlich.
Damit gelten für die Preisvereinbarungen zwischen Therapeut und Privatpatient ausschließlich die §§ 611, 612 und 630 c Abs. 3 BGB.
Risiken:
Unter Beachtung der krankheitsabhängigen Gegenanzeigen (Kontraindikationen) und Vorsichtsmaßnahmen, sind bei fachgerechter Anwendung die Risiken in der Physiotherapie als überaus gering einzuschätzen.
Trotzdem möchten wir Sie über etwaige Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären:
• Zeitweise Verstärkung der Beschwerden, Rückführung in den Akutzustand (normal)
• Hautirritationen und leichte Hämatome
• Übelkeit, Schwindel, Kreislaufirritationen
• Schmerzen
• Frakturen
• Einblutung in Gelenke oder Muskeln
• Alle weiteren Risiken, die körperliche Beanspruchung mit sich bringen kann
Bei Ihrem ersten Termin bekommen Sie als Patient einen Aufklärungsbogen über die jeweilige Technik, den Sie bitte vor Beginn der Behandlung unterschreiben.
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, diesen unbedingt 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte, unentschuldigt nicht wahrgenommene oder versäumte Termine werden Ihnen von uns in Höhe der Versicherungssätze in Rechnung gestellt.
Zudem besteht im Eingangsbereich die Möglichkeit, die Strassenschuhe auszuziehen, worum ich Sie auch bitten möchte.